Barrierefreiheitserklärung

Ich bin bemüht, meine Website https://www.katharinapfuhl.de im Sinne der Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die genannte Website.

Als Grundlage dienen die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit § 12a BGG sowie die Prinzipien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten ist.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise barrierefrei. Sie erfüllt einige, aber nicht alle Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit der EN 301 549 (europäische Norm für barrierefreie IT) sowie den allgemeinen Anforderungen des BFSG.

Eine Selbstbewertung mit dem Tool WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) https://wave.webaim.org ergab, dass die Website teilweise den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA entspricht.


Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit bestehen insbesondere bei folgenden Punkten Einschränkungen:

  • Kontraste und Schriftgrößen: Teilweise unzureichende Farbkontraste oder nicht skalierbare Schriftgrößen.
  • Interaktive Elemente: Links sind nicht immer eindeutig beschriftet oder für Screenreader verständlich.

Ich bin bemüht, diese Barrieren im Rahmen meiner technischen und personellen Möglichkeiten schrittweise zu reduzieren.


Rückmeldungen und Kontakt

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung haben, freue ich mich über Ihre Rückmeldung:

Katharina Pfuhl
E-Mail: post [at] katharinapfuhl.de


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden:

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit der öffentlichen Stellen
c/o Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

E-Mail: durchsetzung@bfit-bund.de
Web: https://www.bfit-bund.de


Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2025 erstellt und zuletzt überprüft. Eine Überarbeitung zur besseren Erfüllung der Anforderungen nach BFSG ist in Vorbereitung.